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Chantrerie Saint-Rieul de Senlis dans l'Oise

Patrimoine classé
Maison classée MH
Oise

Chantrerie Saint-Rieul de Senlis

    4 Rue Afforty
    60300 Senlis
Chantrerie Saint-Rieul de Senlis
Chantrerie Saint-Rieul de Senlis
Chantrerie Saint-Rieul de Senlis
Chantrerie Saint-Rieul de Senlis
Crédit photo : Chatsam - Sous licence Creative Commons

Timeline

Moyen Âge central
Bas Moyen Âge
Renaissance
Temps modernes
Révolution/Empire
XIXe siècle
Époque contemporaine
1100
1200
1900
2000
Moyen Âge
Bauzeit
21 décembre 1987
Anmeldung Historisches Denkmal
Aujourd'hui
Aujourd'hui

Kulturgüter

Fronten und Dächer; Gewölberaum; Keller (cad. AD 18): Auftragseingang vom 21. Dezember 1987

Kennzahlen

Information non disponible - Keine Angabe Quellen nicht ausreichend, um Schlüsselzahlen zu identifizieren.

Ursprung und Geschichte

La Chantrerie Saint-Rieul de Senlis ist ein mittelalterliches Gebäude in der Stadt Senlis, im Departement Oise (60), in der Region Hauts-de-France. Dieses Denkmal zeichnet sich durch seine erhaltenen Fassaden und Dächer sowie einen Gewölberaum und gotische Keller, typisch für die Architektur dieser Zeit. Obwohl seine ausführliche Geschichte nicht explizit in verfügbaren Quellen dokumentiert wird, zeigt ihre Registrierung als Historisches Denkmal im Jahr 1987 ihre historische Bedeutung.

Die gewölbten gotischen Keller der Saint-Rieul Chantrerie veranschaulichen mittelalterliche Bautechniken, die oft mit religiösen oder gemeinschaftlichen Nutzungen verbunden sind. Diese Art von Denkmal, die in historischen Städten wie Senlis üblich ist, spiegelt die zentrale Rolle der kirchlichen Institutionen oder Unternehmen im urbanen Leben im Mittelalter wider. Die Gebäude dieser Zeit wurden oft als Besprechungs-, Lager- oder Wohnplätze für Kleriker oder lokale Gilden verwendet.

Die Lage der Chantrerie, zwischen den Afforty-Straßen und den Weißen Tauben, schlägt eine Integration in das mittelalterliche städtische Gewebe von Senlis, eine Stadt, die durch seine königliche und episkopische Vergangenheit gekennzeichnet ist. Die teilweise Beschriftung des Denkmals (Fassaden, Dächer, Gewölbehalle und Keller) durch Dekret vom 21. Dezember 1987 unterstreicht den Wunsch, architektonische Elemente, die für diese Zeit repräsentativ sind, zu erhalten, während bestimmte Teile ungeschützt bleiben, vielleicht aufgrund späterer Änderungen oder eines unterschiedlichen Erhaltungszustandes.

Externe Links