Anmeldung für Historische Denkmäler 10 avril 1929 (≈ 1929)
Rechtlicher Schutz des Gebäudes nach Bestellung.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Kirche: Registrierung durch Dekret vom 10. April 1929
Ursprung und Geschichte
Die Saint-Loup-Kirche von Brainville-sur-Meuse ist ein religiöses Gebäude, das als historisches Denkmal eingestuft wird. Das Hotel liegt in der Gemeinde Brainville-sur-Meuse, es wurde durch Ministerialdekret am 10. April 1929 registriert. Ein gemeinschaftliches Eigentum, es verkörpert ein Schlüsselelement des architektonischen und geistigen Erbes dieses Großen Ostens.
Die Lage der Kirche, bei 3 Rue Haute in Brainville-sur-Meuse (département de la Haute-Marne) wird mit a priori zufriedenstellender Genauigkeit geschätzt (Anm. 6/10). Obwohl verfügbare Quellen (Monumentum, Merimée-Basis) ihre Geschichte nicht verdeutlichen, unterstreicht seine Inschrift im Jahr 1929 seine Bedeutung des Erbes. Ländliche Kirchen wie Saint-Loup spielten oft eine zentrale Rolle im Gemeinschaftsleben und dienten als Ort der Anbetung, Versammlung und Identitätsmarker für die Bewohner.
Aktuelle Daten zeigen nicht, ob das Gebäude für Besucher geöffnet ist oder ob es Nebendienstleistungen (mieten, unterkunft) anbietet. Sein Status als Historisches Denkmal bedeutet jedoch Rechtsschutz und garantiert die Erhaltung seiner architektonischen und historischen Eigenschaften für zukünftige Generationen.
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