Erster Bau XIVe siècle (≈ 1450)
Gotisches Doppelfenster integriert mit der Fassade.
12 octobre 1946
Offizieller Schutz
Offizieller Schutz 12 octobre 1946 (≈ 1946)
Registrierung von Nischen unter MH.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Fenster auf der posterior Fassade: Inschrift durch Dekret vom 12. Oktober 1946
Ursprung und Geschichte
Das Gebäude 4 rue de la République in Beaucaire hält eine doppelte Nische, die ursprünglich als Zwillingsfenster des 14. Jahrhunderts konzipiert wurde. Dieses architektonische Prestige, integriert mit einer Fassade, die seinen mittelalterlichen Charakter verloren hat, zeichnet sich durch seine zwei gebrochenen Bögen auf einer zentralen Säule aus. Letzteres, mit einem fein gearbeiteten Kapital, ruht auf einer Basis selbst auf einem Träger mit geometrischen Motiven (kleine Quadrate in Relief). Eine spätere Partition teilte die Öffnung und verwandelte sie in eine Nische.
Der Schutz dieses Elements stammt aus einem Dekret vom 12. Oktober 1946, das das Fenster (jetzt Nische) unter dem Titel der Historischen Denkmäler beschrieb. Das Denkmal illustriert somit die Beharrlichkeit gotischer Details in einem ansonsten neu gestalteten Gebäude, typisch für okzitanische Stadtzentren. Der angezeigte Ort (3 oder 4 rue de la République) schlägt eine schlechte geographische Genauigkeit vor, mit einer ungefähren Adresse, die durch GPS-Koordinaten bestätigt wird.
Keine Informationen über die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes (Gehäuse, Handel usw.) oder dessen Sponsor. Die Nischentransformation und das Verschwinden anderer mittelalterlicher Elemente reflektieren spätere Veränderungen, die in den sich verändernden Städten gemeinsam sind. Heute bleibt das Denkmal für den Besuch ungeöffnet, ohne dokumentierten touristischen oder kulturellen Gebrauch.