Registrierung des vaultierten Kellers 17 avril 1931 (≈ 1931)
Schutz unter historischen Denkmälern.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Gewölbte Höhle: Inschrift durch Dekret vom 17. April 1931
Ursprung und Geschichte
Das Haus 3 rue de Savigny in Provins, Seine-et-Marne, ist ein historisches Denkmal, dessen bemerkenswertes Element ist ein Gewölbekeller. Dieser unterirdische Raum wurde in das Inventar der historischen Denkmäler bis zum 17. April 1931 aufgenommen, um sein Erbe und architektonisches Interesse zu bezeugen. Das Gebäude befindet sich in einer mittelalterlichen UNESCO-Weltkulturerbestadt, obwohl seine eigene präzise Datierung in den verfügbaren Quellen nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Provins, die emblematische Stadt von Île-de-France, ist bekannt für seine reiche mittelalterliche Vergangenheit, gekennzeichnet durch die Champagnermessen und erhalten Architektur. Alte Häuser, wie die auf der Rue de Savigny, bezeugen die Stadtplanung und Bautechniken in einer Zeit, als die Stadt eine große wirtschaftliche Rolle spielte. Die in dieser Bauart häufig vorkommenden Gewölbekeller wurden häufig für die Lagerung von Gütern oder Lebensmitteln verwendet, was die lokalen kommerziellen und handwerklichen Aktivitäten widerspiegelt.
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