Erster Bau XIIe siècle (≈ 1250)
Romanische Ursprünge des quadratischen Heiligtums.
début XVIe siècle
Moderne Renovierung
Moderne Renovierung début XVIe siècle (≈ 1604)
Gable Elevation und Warhead nave.
12 octobre 1948
Registrierung MH
Registrierung MH 12 octobre 1948 (≈ 1948)
Offizieller Schutz des Denkmals.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Kirche: Registrierung durch Dekret vom 12. Oktober 1948
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Quellen nennen keine Zeichen.
Ursprung und Geschichte
Die seit 1948 als Historisches Denkmal eingestufte Kirche St. Martin von Eyliac zeichnet sich durch ihre Architektur aus, die mehrere Perioden kombiniert. Sein quadratisches Heiligtum, geschmückt mit romanischen Bögen, wurde im frühen 16. Jahrhundert neu gestaltet, als die Gibel aufgewachsen wurde. Das für diese Zeit typische Schiff hat ivy-and-dritteldachte Kreuzungen, während ein Treppenrevolver das Ganze abschließt. Diese gotischen Elemente stehen im Gegensatz zu romanischen Überresten, die stilistische Entwicklungen zwischen dem Mittelalter und der Renaissance illustrieren.
Die in der Sakristei erhaltenen Fresken, obwohl ihre genaue Datierung nicht erwähnt wird, bezeugen den dekorativen Reichtum des Gebäudes. Die Kirche, im Besitz der Gemeinde Bassillac und Auberoche (früher Eyliac, Code Insee 24026), verkörpert das ländliche religiöse Erbe der Dordogne. Seine Inschrift im Jahr 1948 unterstreicht seinen historischen Wert, vor allem für seine Kombination von architektonischen Einflüssen und seine aufeinander folgenden Modifikationen im 16. und 19. Jahrhundert.
Die Lage der Kirche in Bourg d'Eyliac (jetzt in Bassillac und Auberoche integriert) spiegelt ihre Verankerung im perigordinischen Gebiet wider. Die zur Verfügung stehenden GPS-Koordinaten stellen das Denkmal mit einer Genauigkeit als "a priori befriedigend" (Anmerkung 6/10) zur Verfügung, die die Identifizierung in der lokalen Landschaft erleichtert. Quellen wie Monumentum und die Merimée-Basis bestätigen ihren Status als geschütztes Erbe, das unter kommunaler Verantwortung zu besuchen ist.
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