Baugewerbe 2e quart XVIe siècle (≈ 1637)
Geschätzte Bauzeit des Denkmals.
22 novembre 1949
Frontschutz und Dach
Frontschutz und Dach 22 novembre 1949 (≈ 1949)
Registrierung durch Ministerialerlass.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
fassade und dach: inschrift durch dekret vom 22. november 1949
Ursprung und Geschichte
Das Maison du Bailliage de Montreuil-l'Argillé ist ein emblematisches Gebäude des 2. Viertels des 16. Jahrhunderts, in der Gemeinde Montreuil-l'Argillé, im Departement Eure in der Normandie. Dieses Gebäude, das als Historisches Denkmal klassifiziert ist, zeichnet sich durch seine Renaissance-Architektur aus, mit einer Fassade und einem Dach, das seit 1949 in der Inventar der geschützten Denkmäler eingeschrieben ist. Seine Lage, im Herzen der Grande-Rue, macht es zu einem zentralen Teil des lokalen Erbes.
Im 16. Jahrhundert war die Normandie eine dynamische Region, die durch einen Übergang zwischen dem Mittelalter und der Renaissance gekennzeichnet war. Bailiwick-Häuser, wie Montreuil-l'Argillé, spielten eine entscheidende administrative und gerichtliche Rolle in der lokalen Organisation. Sie dienten als Treffpunkt für Justizbeamte und symbolisierte königliche oder seigneurische Autorität. Diese Art von Denkmal spiegelt somit die Entwicklung der politischen und sozialen Strukturen der Periode wider, während das architektonische Know-how der Zeit verkörpert.
Der Schutz der Fassade und des Daches durch Dekret vom 22. November 1949 unterstreicht die Bedeutung dieses Gebäudes. Obwohl die verfügbaren Quellen nicht die Einzelheiten seines Baus oder seiner potenziellen Eigentümer angeben, spiegelt die Registrierung ihren historischen und architektonischen Wert wider. Heute ist das Maison du Bailliage ein greifbares Zeugnis der lokalen und regionalen Geschichte, das in der Stadtlandschaft von Montreuil-l'Argillé verankert ist.