Bau des ersten Bezirks Avant le XIe siècle (≈ 1150)
Frühverfestigtes Gehäuse inklusive Turm.
1492
Erweiterung der Befestigungen
Erweiterung der Befestigungen 1492 (≈ 1492)
Erweiterung nach Norden.
XIXe siècle
Teilweise Zerstörung von Rampen
Teilweise Zerstörung von Rampen XIXe siècle (≈ 1865)
Aus mehreren befestigten Elementen verschwanden.
16 mars 1932
Anmeldung für Historische Denkmäler
Anmeldung für Historische Denkmäler 16 mars 1932 (≈ 1932)
Offizieller Schutz des Jacquemart Towers.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Der Quelltext erwähnt keine historischen Akteure.
Ursprung und Geschichte
Der Jacquemart-Turm von Romorantin-Lanthenay ist das letzte Ansehen eines ersten befestigten Gehäuses vor dem 11. Jahrhundert. Es befiehlte eine Brücke, deren Batterien noch bei niedrigem Wasser sichtbar sind und die Stadt mit Marin Island verbinden. Diese defensive Struktur, erweitert nach Norden von 1492, wurde im 19. Jahrhundert weitgehend zerstört, so dass nur wenige Elemente wie das Brault Gate oder der Jacquemart Tower selbst.
Der Turm ist Teil einer Reihe von mittelalterlichen Festungen, einschließlich Türen (wie das Blois Gate oder das Watch Gate) und Türme jetzt fehlen oder teilweise erhalten. Sie wurde seit 1932 durch eine Inschrift unter den historischen Denkmälern geschützt. Sein Name "Jacquemart" könnte einen Taktmechanismus oder einen lokalen Charakter hervorrufen, obwohl der Quelltext seinen genauen Ursprung nicht angibt.
Romorantin-Lanthenay, in Sologne gelegen, war eine strategische Stadt im Mittelalter, geschützt durch Rampen und kontrollierte Kreuzungspunkte wie dieser Turm. Die befestigten Fora wurden dann verwendet, um lokale Bevölkerungen zu verteidigen, den Handel zu regulieren und seigneuriale oder königliche Macht zu bestätigen. Die teilweise Zerstörung der Rampen im 19. Jahrhundert spiegelt die städtebaulichen Veränderungen der Epoche wider, in denen die defensiven Bedürfnisse den modernen städtebaulichen Anliegen überlassen.