Bau der überdachten Straße Néolithique (≈ 4100 av. J.-C.)
Geschätzte Zeit des Megalithbaus.
10 janvier 1970
Klassifizierung historischer Denkmäler
Klassifizierung historischer Denkmäler 10 janvier 1970 (≈ 1970)
Offizieller Schutz durch Ministerialerlass.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Bedeckte Straße von Kergonfalz (Sache F 50): Klassifikation durch Dekret vom 10. Februar 1970
Kennzahlen
Philippe Gouézin - Archäologe und Autor
Er studierte die Megalithen von Morbihan.
Ursprung und Geschichte
Die überdachte Autobahn von Kergonfalz ist ein Megalith-Denkmal in Bignan, Morbihan, England. Es befindet sich an der Kreuzung der Straße von Moustoir-Ac und führt zum Weiler von Kergonfalz, etwa 470 m nördlich von dieser und 200 m südwestlich des Weilers von Kergal. In unmittelbarer Nähe (50 m westlich) sind auch die Dolmen von Kergonfalz, die die Konzentration von Megalith-Standorten in diesem Bereich hervorheben. Das Gebäude, gegenüber Nord-Süd, ist 9,50 m lang für 1,50 m breit, mit einem Eingang in den Süden und eine kleine Cella im Norden.
Die überdachte Straße, die bis zum 10. Januar 1970 als historische Denkmäler eingestuft wird, besteht aus porphyroiden Granitblöcken. Eine der Platten der Cella verschwand, als die benachbarte Kreuzung vergrößert wurde und teilweise ihre ursprüngliche Struktur änderte. Die Orthostaten von Kammer und Zella halten eine für die neolithischen Konstruktionen der Region typische einheitliche Höhe.
Die Lage der überdachten Autobahn, an der Kreuzung der alten Straßen, schlägt eine mögliche symbolische oder praktische Bedeutung in der Organisation des Territoriums in der neolithischen Epoche. Diese Art von kollektivem Begräbnis bezeugt die kulturellen und religiösen Praktiken der sedentären landwirtschaftlichen Gemeinschaften der Bretagne während dieser Zeit, die durch die Entstehung der Megalith-Architektur gekennzeichnet sind.
Verfügbare Quellen, einschließlich der Arbeit von Philippe Gouézin (Megaliths of the Interior Morbihan, 1994), bestätigen die Bedeutung dieses Ortes im bretonischen archäologischen Erbe. Das Denkmal gehört nun zur Gemeinde Bignan und bleibt zugänglich, obwohl seine Ortsgenauigkeit nach den geographischen Datenbanken als "passbar" (Anmerkung 5/10) gilt.
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