Bau des Pavillons XVIIIe siècle (≈ 1850)
Bauzeit durch Quellen bestätigt.
30 mai 1984
Anmeldung für Historische Denkmäler
Anmeldung für Historische Denkmäler 30 mai 1984 (≈ 1984)
Schutz der südwestlichen Fassade und des Daches.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Südwestfassade und entsprechendes Dach (Box BX 12): Beschriftung bis zum 30. Mai 1984
Ursprung und Geschichte
Das Pavillon des Archers ist ein Denkmal in Dole, Jura (39), Burgundy-Franche-Comté Region. Im 18. Jahrhundert erbaut, stellt es ein Beispiel der zivilen Architektur dieser Zeit dar, obwohl ihre präzisen Ursprünge und ursprüngliche Funktion nicht in den verfügbaren Quellen detailliert sind. Das Gebäude ist teilweise geschützt, mit einer Inventarliste historischer Monumente seit 1984, speziell mit seiner südwestlichen Fassade und dem entsprechenden Dach.
Die Lage des Pavillon des Archers, rue du Prélot in Dole, wird von den Mérimée und Monumentum Basen bestätigt. Diese Quellen deuten auch auf eine geografische Genauigkeit hin, die als "passierbar" (Anmerkung 5/10) angesehen wird, ohne weitere Einzelheiten zu ihrer Geschichte oder früheren Verwendungen zu liefern. Der Insee-Code der Gemeinde (39198) bestätigt seine Verankerung in Jura, dessen Präfektur Lons-le-Saunier ist.
Im 18. Jahrhundert war Dole eine Stadt, die von ihrer Vergangenheit als Hauptstadt der Franche-Comté gekennzeichnet war, eine Region, die dann in das Königreich Frankreich integriert wurde. Die Pavillons und Privathotels dieser Zeit spiegelten oft den sozialen Status ihrer Eigentümer wider, die mit der lokalen Verwaltung, dem Handel oder der Aristokratie verbunden sind. Obwohl der Archers Pavillon nicht explizit mit einem bestimmten Charakter oder historischen Ereignis in den Quellen verbunden ist, unterstreicht seine Liste als Historische Denkmäler sein Erbe Interesse.
Die geschützten Elemente des Gebäudes, nämlich die Südwestfassade und sein Dach, legen einen anerkannten architektonischen oder ästhetischen Wert nahe. Die Registrierungsordnung von 1984 gibt jedoch nicht die genauen Kriterien für diesen Schutz an. Es gibt keine Informationen über die Eröffnung des Denkmals für die Öffentlichkeit, seine aktuelle Berufung (Lehre, Besuch, etc.) oder jegliche innere Entwicklung.
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