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Arches Pavillon à Dole dans le Jura

Pavillon des Archers
Pavillon des Archers
Pavillon des Archers
Pavillon des Archers
Pavillon des Archers
Crédit photo : Chabe01 - Sous licence Creative Commons

Timeline

Révolution/Empire
XIXe siècle
Époque contemporaine
1800
1900
2000
XVIIIe siècle
Bau des Pavillons
30 mai 1984
Anmeldung für Historische Denkmäler
Aujourd'hui
Aujourd'hui

Kulturgüter

Südwestfassade und entsprechendes Dach (Box BX 12): Beschriftung bis zum 30. Mai 1984

Ursprung und Geschichte

Das Pavillon des Archers ist ein Denkmal in Dole, Jura (39), Burgundy-Franche-Comté Region. Im 18. Jahrhundert erbaut, stellt es ein Beispiel der zivilen Architektur dieser Zeit dar, obwohl ihre präzisen Ursprünge und ursprüngliche Funktion nicht in den verfügbaren Quellen detailliert sind. Das Gebäude ist teilweise geschützt, mit einer Inventarliste historischer Monumente seit 1984, speziell mit seiner südwestlichen Fassade und dem entsprechenden Dach.

Die Lage des Pavillon des Archers, rue du Prélot in Dole, wird von den Mérimée und Monumentum Basen bestätigt. Diese Quellen deuten auch auf eine geografische Genauigkeit hin, die als "passierbar" (Anmerkung 5/10) angesehen wird, ohne weitere Einzelheiten zu ihrer Geschichte oder früheren Verwendungen zu liefern. Der Insee-Code der Gemeinde (39198) bestätigt seine Verankerung in Jura, dessen Präfektur Lons-le-Saunier ist.

Im 18. Jahrhundert war Dole eine Stadt, die von ihrer Vergangenheit als Hauptstadt der Franche-Comté gekennzeichnet war, eine Region, die dann in das Königreich Frankreich integriert wurde. Die Pavillons und Privathotels dieser Zeit spiegelten oft den sozialen Status ihrer Eigentümer wider, die mit der lokalen Verwaltung, dem Handel oder der Aristokratie verbunden sind. Obwohl der Archers Pavillon nicht explizit mit einem bestimmten Charakter oder historischen Ereignis in den Quellen verbunden ist, unterstreicht seine Liste als Historische Denkmäler sein Erbe Interesse.

Die geschützten Elemente des Gebäudes, nämlich die Südwestfassade und sein Dach, legen einen anerkannten architektonischen oder ästhetischen Wert nahe. Die Registrierungsordnung von 1984 gibt jedoch nicht die genauen Kriterien für diesen Schutz an. Es gibt keine Informationen über die Eröffnung des Denkmals für die Öffentlichkeit, seine aktuelle Berufung (Lehre, Besuch, etc.) oder jegliche innere Entwicklung.

Externe Links