Bau des Terminals XIXe siècle (≈ 1865)
Als Land- oder Straßenmarker gebaut.
24 avril 1964
Historisches Denkmal
Historisches Denkmal 24 avril 1964 (≈ 1964)
Offizieller Schutz durch Ministerialerlass.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Nr. 30, in Bailly-en-Garrois: auf Bestellung vom 24. April 1964
Ursprung und Geschichte
Das Blumenzeichen Nr. 30 ist ein emblematisches Denkmal in Grandpuits-Bailly-Carrois, im Departement Seine-et-Marne. Im 19. Jahrhundert erbaut, befindet es sich auf der Strecke der ehemaligen Abteilungsstraße 619, umbenannt RN 19, und markiert das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bailly-en-Garrois. Sein architektonischer Stil, geprägt von lily Blumenmotiven, spiegelt eine monarchische oder administrative Tradition der Zeit.
Diese seit dem 24. April 1964 als historisches Denkmal eingestufte Säule spiegelt die Bedeutung von Straßen- und Landmarken unter dem Zweiten Reich oder der Dritten Republik wider. Diese Terminals wurden verwendet, um kommunale Grenzen, königliche oder nationale Straßen zu definieren und die Verwaltung von Gebieten zu erleichtern. Ihre Erhaltung zeigt die Anbindung an das lokale Erbe und die Geschichte der Infrastruktur in Île-de-France.
Das Denkmal wird nun in situ erhalten, im Gebiet von Grandpuits-Bailly-Carrois, eine Gemeinde, die aus der Verschmelzung mehrerer Dörfer, einschließlich Bailly-en-Garrois. Obwohl seine genaue Lage als "passbar" (Anmerkung 5/10) nach den geographischen Datenbanken betrachtet wird, ist sein Status als Historisches Denkmal ein geschützter Teil des Franziskaner Erbes. Es stehen keine Informationen über die Zugänglichkeit der Öffentlichkeit oder ihre aktuelle Nutzung zur Verfügung.
Ankündigungen
Bitte einloggen, um eine Rezension zu posten