Vertrag von Lyon 1601 (≈ 1601)
Verbindung von Bugey nach Frankreich.
1612
Vertrag von Auxonne
Vertrag von Auxonne 1612 (≈ 1612)
Bestätigung der Grenzen zwischen Frankreich und Franche-Comté.
1613
Das Terminal einstellen
Das Terminal einstellen 1613 (≈ 1613)
Materialisierung der Grenze bei La Boissière.
12 janvier 1926
MH-Klassifikation
MH-Klassifikation 12 janvier 1926 (≈ 1926)
Schutz für historische Denkmäler.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Geborene Grenze zwischen Franche-Comté und Bugey (alt), datiert 1613 (siehe E 352) : Klassifizierung nach Dekret vom 12. Januar 1926
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Der Quelltext erwähnt keine spezifischen Akteure.
Ursprung und Geschichte
La Boissière ist ein Grenzstein, der 1613 im Jura-Massiv errichtet wurde, auf der heutigen Gemeinde Viry (der Jura-Abteilung). Sie materialisiert die Grenze zwischen Franche-Comté, dann unter Burgund Herrschaft, und Bugey, kürzlich an das Königreich Frankreich nach dem Vertrag von Lyon (1601) gebunden und durch den Vertrag von Auxonne (1612) bestätigt. Diese Reihe von Grenzen begrenzt die neue politische Grenze aus den Verhandlungen zwischen Frankreich und den Savoie-Staaten.
Diese Säule ist seit dem 12. Januar 1926 ein historisches Denkmal und trägt das gravierte Datum von 1613 und befindet sich am Ort La Boissière. Sie bezeugt die territorialen Rekompositionen der modernen Ära, wo die Verträge die Konturen der Provinzen umgestalten. Der aktuelle Standort, obwohl fest, spiegelt geopolitische Spannungen zwischen Königreichen und Fürstentümern vor der administrativen Vereinigung Frankreichs wider.
Der Vertrag von Auxonne (1612), der weniger bekannt ist als der von Lyon, gibt die Bedingungen für den Transfer des Bugey nach Frankreich an und bezeugt den Verlust des Savoyard in diesem Gebiet. Die Grenze von La Boissière verkörpert unter anderem diesen Übergang: Auf einer Seite bleibt Franche-Comté unter spanischem Einfluss (über die Habsburger), auf der anderen integriert Bugey die königliche Domain. Seine Klassifikation im 20. Jahrhundert unterstreicht seine Bedeutung als Vestige der sich ändernden Grenzen des alten Regimes.