Bau des Hauses 1541 (≈ 1541)
Datum graviert auf der Kellertür
1806
Schließung des Gerichts
Schließung des Gerichts 1806 (≈ 1806)
Datum mit unbekannten Initialen eingegeben
29 avril 1931
Historische Denkmalklassifikation
Historische Denkmalklassifikation 29 avril 1931 (≈ 1931)
Registrierung des Portals
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Eintritt in das Court Portal: Anmeldung durch Bestellung vom 29. April 1931
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Initialen *HM MAK AM ST* (1806) sind nicht zugeordnet
Ursprung und Geschichte
Das Haus in der 3 Klingeltor Street in Westhoffen (Bas-Rhin) ist ein typisches Beispiel für die Renaissance-Alsatische Baukunst. Erbaut in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts, kombiniert es eine untere Mauerwerk Ebene, mit einem Keller auf der Straße offen, und einem hölzernen Wohnboden. Die Kellertür trägt das gravierte Datum von 1541 und bestätigt ihren Ursprung im 2. Quartal des 16. Jahrhunderts. Eine kürzliche Restaurierung hat den Großteil seiner Holzstruktur bewahrt, während eine Inschrift von 1806 (begleitet von den Initialen HM MAK AM ST) den Abschluss des Hofes markiert, was spätere Änderungen widerspiegelt.
Das Gebäude ist seit dem 29. April 1931 als historisches Denkmal gelistet, eine Anerkennung speziell für sein Tor zum Innenhof. Dieses Ranking unterstreicht sein Erbe Interesse, vor allem für seine gemischte Architektur (Gesundheit und Halbwertszeit) und seine bemerkenswerte Erhaltung. Das Haus illustriert die lokalen konstruktiven Techniken der Zeit, wo der Holzabschnitt für bürgerliche oder handwerkliche Wohnungen im Elsass dominierte.
Westhoffen, das Dorf Niederrhein im Osten, war in der Renaissance ein ländliches und Weinbaugebiet, das in den Handel der Region integriert war. Die halbbetonten Häuser dienten sowohl als Häuser, Werkstätten als auch als Lagerstätten und spiegelten eine auf Landwirtschaft, Weinbergen und Kunsthandwerken basierende Wirtschaft wider. Diese Art von Lebensraum, gemeinsam in Elsass, bezeugt den relativen Wohlstand der elsässischen Dörfer unter dem Einfluss des Heiligen Römischen Reiches und der benachbarten Lorraine Duchys.
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