Erster Bau 4e quart XIIIe siècle (≈ 1387)
Verstärkter Platz auf einem Sporn implantiert.
XVIe siècle
Verleihung des Schlosses
Verleihung des Schlosses XVIe siècle (≈ 1650)
Gehen Sie zu einem angenehmeren Zuhause.
1789-1799
Verkauf als nationales Gut
Verkauf als nationales Gut 1789-1799 (≈ 1794)
Als Steinbruch verwendet.
19 mai 1999
Anmeldung Historisches Denkmal
Anmeldung Historisches Denkmal 19 mai 1999 (≈ 1999)
Schutz des Turms, des Hofes und der Rampen.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Schloss bestehend aus Turm, Hof und Rampen (Box B 484): Aufschrift bis zum 19. Mai 1999
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Der Quelltext erwähnt keine Namen.
Ursprung und Geschichte
Das Homps Castle ist ein historisches Denkmal am Ende des 13. Jahrhunderts, genau im 4. Quartal dieses Jahrhunderts. Es wurde am Ende eines felsigen Sporn gebaut und reagiert auf defensive Bedürfnisse charakteristisch für diese Periode. Diese strategische Stätte spiegelt die militärischen Anliegen der mittelalterlichen Ära wider, wo die lokalen Herren versuchten, die Gebiete durch Befestigungsanlagen zu kontrollieren, die an die Erleichterung angepasst sind.
Im 16. Jahrhundert wurde das Schloss für ein komfortableres Zuhause aufgegeben, was eine Veränderung der Lebensstile und architektonischen Prioritäten des Adels markiert. Die Französische Revolution führte zu ihrem Verkauf als nationales Gut, und der Ort diente dann als Steinbruch. Heute bleibt nur ein Turm, der in eine Dovecote verwandelt wird, vom ursprünglichen Gebäude, während der Hof und die Rampen seit 1999 zu den geschützten Elementen gehören.
Die Lage der Burg im Dorf Homps (die Gers-Abteilung in Occitanie) wird von den Archiven der Merimée-Basis bestätigt. Obwohl die verfügbaren GPS-Koordinaten eine schlechte Genauigkeit bieten (Ebene 5/10), bleibt der Standort ein Zeugnis für die mittelalterliche und revolutionäre Geschichte der Region. Die Registrierung als Historische Denkmäler im Jahr 1999 unterstreicht seine Bedeutung des Erbes trotz seines Teilstaates.