Klassifizierung der Fassade 17 janvier 1920 (≈ 1920)
Schutz durch Ministerialerlass als Historisches Denkmal.
Aujourd'hui
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Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Fassade (cad. AB 1043): Klassifizierung durch Dekret vom 17. Januar 1920
Ursprung und Geschichte
Das Gebäude von 20 rue de la Taillerie in Arras ist ein historisches Denkmal, dessen Schutz sich speziell auf die Fassade bezieht, klassifiziert durch Ministerialerlass am 17. Januar 1920. Diese Klassifikation spiegelt ihr architektonisches oder historisches Interesse wider, obwohl Einzelheiten ihrer ursprünglichen Konstruktion oder Verwendung in den verfügbaren Quellen nicht angegeben sind. Die genaue Adresse, die von der Mérimée-Basis bestätigt wird, stellt das Gebäude im Stadtzentrum von Arras, einer Stadt Pas-de-Calais, die von einer reichen urbanen und handwerklichen Vergangenheit geprägt ist.
Arras, die emblematische Stadt der Hauts-de-France, hatte eine turbulente Geschichte, vor allem in den mittelalterlichen und modernen Zeiten, wo sein urbanes Gewebe um kommerzielle und Handwerksaktivitäten verdichtet wurde. Die Gebäude dieser Zeit, oft aus Stein oder Stein gebaut, spiegelten den Wohlstand der lokalen Händler und Unternehmen. Obwohl dieses spezifische Gebäude nicht im Detail beschrieben wird, schlägt seine Klassifizierung vor, dass es typische Merkmale der zivilen Architektur des Arrêge verkörpert, wie die Fassaden bearbeitet oder dekorative Elemente im Zusammenhang mit dem 17.–15. Jahrhundert.
Sein Status als Privateigentum begrenzt seine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit heute, aber es bleibt ein stilles Zeugnis für die städtische Entwicklung der Region.