Anmeldung des Revolvers 29 mars 1929 (≈ 1929)
Offizieller Schutz des Turms auf dem Hof.
6 novembre 1929
Ergänzende Registrierung
Ergänzende Registrierung 6 novembre 1929 (≈ 1929)
Schutz von Fenster und Keller.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Der Revolver vor Gericht: Beschriftung nach Anordnung vom 29. März 1929; Das Fenster im Erdgeschoss des Revolvers und des Gewölbekellers: Inschrift durch Dekret vom 6. November 1929
Ursprung und Geschichte
Das Haus befindet sich in Bray-sur-Seine, in Seine-et-Marne, ist ein Denkmal, das teilweise als Historische Denkmäler aufgeführt ist. Es zeichnet sich durch zwei geschützte architektonische Elemente aus: ein Turm auf dem Innenhof und ein Fenster im Erdgeschoss desselben Turms, sowie ein Gewölbe Keller. Diese Protektionen wurden 1929 durch zwei getrennte Aufträge formellisiert, was ihren Erbwert hervorhebt.
Das Gebäude befindet sich in der 20 Rue Grande, im Zentrum von Bray-sur-Seine, einer Gemeinde von Ile-de-France. Obwohl die Details ihres genauen Ursprungs oder der historischen Nutzung nicht ausdrücklich erwähnt werden, zeigt seine Inschrift ihre Bedeutung im lokalen Bauerbe. Die Genauigkeit seiner geographischen Lage wird geschätzt, um fair zu sein, was kleinere Unsicherheiten über seinen genauen Standort in den Archiven widerspiegeln kann.
Zum Zeitpunkt des Schutzes, im frühen 20. Jahrhundert, wurden wiederverwendete Revolverhäuser oder mittelalterliche Gebäude oft für ihren malerischen Charakter oder ihre Verbindung zur lokalen Geschichte geschätzt. Diese Gebäude könnten als bürgerliche Residenzen, Geschäfte oder Symbole der architektonischen Vergangenheit der Region dienen, in einem Kontext, in dem die Erhaltung des Erbes zu einem wachsenden Anliegen in Frankreich wurde.
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