Bau der Bucht XIIe siècle (≈ 1250)
Die ältesten Teile der Kirche.
XVIe siècle
Hinzugefügt Chor und Apsis
Hinzugefügt Chor und Apsis XVIe siècle (≈ 1650)
Erweiterung im spätgotischen Stil.
11 octobre 1984
Registrierung für historische Denkmäler
Registrierung für historische Denkmäler 11 octobre 1984 (≈ 1984)
Offizieller Schutz des Gebäudes.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Kirche (Sache C 364): Aufschrift bis zum 11. Oktober 1984
Kennzahlen
Abbé de Montier-la-Celle - Ehemaliger Pfarrer
Verantwortlich, bevor es entfernt wird.
Évêque (non nommé) - Geschenk nach 1790
Ersetzt Abbé de Montier-la-Celle.
Ursprung und Geschichte
Die Kirche Saint-Jean-Baptiste de Vanlay, in der Aube-Abteilung in der Region Grand Est, ist ein religiöses Gebäude, das hauptsächlich im 12. und 16. Jahrhundert erbaut wurde. Es ruht auf einem lateinischen Kreuzplan, mit einem Kirchenschiff aus dem 12. Jahrhundert und einem Chor sowie einer fünfseitigen Apsis im 16. Jahrhundert hinzugefügt. Die Abwesenheit eines Gewölbes und die Anwesenheit von polychromen Kalksteinstatuen, wie die von Saint Sebastian, Saint Geneviève oder Saint Claude, bezeugen sein reiches Möbelerbe.
Die Kirche gehörte historisch dem Dekan von Saint-Vinnemer und dem Erzdiakon von Tonnerre. Es wurde unter der Präsentation der Abbé de Montier-la-Celle, dann des Bischofs nach der Aufhebung der Abtei platziert. 1984 wurde sie in die Bestandsaufnahme historischer Denkmäler aufgenommen, was ihre Bedeutung für das Erbe hervorhebt. Die Pfarrgemeinde Vanlay hatte auch Turgy als Zweigstelle und spiegelte seine zentrale Rolle im lokalen religiösen Leben wider.
Das Denkmal bewahrt verschiedene architektonische und künstlerische Elemente, darunter gepanzerte Liter und Statuen aus dem 16. Jahrhundert. Seine präzise Lage, 1 Place de l'Église in Vanlay, sowie seine Inschrift als historische Denkmäler, machen es zu einem Ort von Interesse für das Studium der religiösen Architektur in Champagne-Ardenne. Verfügbare Quellen, wie Wikipedia und Monumentum, bestätigen ihren gemeinschaftlichen Besitzstand und seine potenzielle Offenheit für den Besuch.
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