Rang 23 octobre 1933 (≈ 1933)
Schutz der 40 Meter um das Amphitheater.
Aujourd'hui
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Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Land, das zu Herrn Robin gehört, 40 Meter breit vom Umfang des Amphitheaters (Kasten K 907): Klassifikation bis zum 23. Oktober 1933
Kennzahlen
M. Robin - Besitzer 1933
Klassifiziertes Land neben dem Amphitheater.
Ursprung und Geschichte
Das Land von Herrn Robin, in Saintes (Charente-Maritime), ist ein historisches Denkmal wegen seiner unmittelbaren Nähe zum römischen Amphitheater der Stadt. Diese Klassifikation, die durch Dekret vom 23. Oktober 1933 durchgeführt wird, zielt speziell darauf ab, eine 40 Meter breite Band vor dem Umfang des Amphitheaters zu schützen (Kadastalpark K 907). Die Maßnahme spiegelt den Wunsch wider, die archäologische und angelegte Integrität der Umgebung eines großen antiken Denkmals zu bewahren, ohne jedoch die Eigenschaften dieses Landes zu verdeutlichen.
Die Lage des Geländes, bei 5 Chemin de la Croix Boisnard, wird in der Merimée-Basis mit einer geographischen Genauigkeit als "passbar" dokumentiert (Anmerkung 5/10). Es gibt keine Informationen über die Zugänglichkeit der Öffentlichkeit, ihre aktuelle Nutzung (Visit, Miete usw.) oder archäologische Ausgrabungen vor Ort. Quellen sind auf die administrativen Daten von Monumentum und kadastralen Referenzen beschränkt, ohne sich auf bestimmte architektonische oder historische Elemente im Zusammenhang mit Mr. Robin oder anderen Eigentümern.
Saintes, antikes Mediolanum Santonum in der gallo-römischen Ära, beherbergt einige alte Überreste, von denen das benachbarte Amphitheater wahrscheinlich zurück zum I-II Jahrhundert n. Chr. stammt. Das Ranking von 1933 ist Teil einer breiteren Politik des Schutzes archäologischer Stätten in Frankreich, die Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts initiiert wurde, um den Zerstörungen im Zusammenhang mit der Urbanisierung oder der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Der Quelltext gab jedoch 1933 weder den Zustand des Bodens noch die detaillierten Gründe für seinen Schutz über seine bloße topographische Grenze hinaus an.