Window Ranging 5 avril 1930 (≈ 1930)
Registrierung durch Ministerialerlass.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Eckfenster im zweiten Stock: Inschrift durch Dekret vom 5. April 1930
Ursprung und Geschichte
Das Haus von 36 En-Fournirue in Metz ist ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert, typisch für die zivile Architektur dieser Zeit. Es zeichnet sich durch ein zweites Stockfenster aus, klassifiziert durch Dekret vom 5. April 1930, das ihm den Status des Historischen Denkmals verleiht. Diese Art von Gebäude spiegelt die Stadtplanung und konstruktive Techniken von Metz unter der Ancien Régime, dann unter französischem Einfluss nach seinem Anbau im Jahre 1648.
Im 17. Jahrhundert war Metz eine befestigte und strategische Stadt, in das Königreich Frankreich nach Jahrhunderten der kaiserlichen Herrschaft integriert. Die bürgerlichen Häuser, wie diese, bezeugen den relativen Wohlstand der Stadt, gekennzeichnet durch Handel, Handwerk und ein aktives städtisches Leben. Diese Häuser dienten oft als Häuser für lokale Händler, Offiziere oder bemerkenswerte, eine zentrale Rolle in der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt spielen.
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