Bau der Burg XVe-XVIe siècles (≈ 1650)
Die Hauptphase des Aufbaus von Strom bleibt.
24 janvier 1927
Erstzulassung
Erstzulassung 24 janvier 1927 (≈ 1927)
Schutz der Wand unter MH.
27 juin 1983
Zweite erweiterte Registrierung
Zweite erweiterte Registrierung 27 juin 1983 (≈ 1983)
Zusätzliche Überreste klassifiziert Historische Denkmäler.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Die Reste des Schlosses (cad. AB 267, 269-271, 273, 283, 292, 298, 299, 527): Beschriftung bis zum 27. Juni 1983 - Teil der Wand des Gehäuses (Box AB 274): Beschriftung bis zum 24. Januar 1927
Kennzahlen
Information non disponible - Keine Angabe
Quellen nicht ausreichend, um Namen zuzuordnen.
Ursprung und Geschichte
Schloss Châteauvillain, in der Gemeinde des gleichen Namens in der Region Grand Est, ist ein Denkmal, dessen Ursprung zurück zum 15. und 16. Jahrhundert. Der Strom bleibt, einschließlich Teile der Wand und Elemente, die durch Registrierungsaufträge in den Jahren 1927 und 1983 geschützt sind, bezeugt seine historische Rolle in der Region. Diese Rechtsschutze unterstreichen den Erbwert der noch sichtbaren Strukturen, wenn auch teilweise erhalten.
Das Gebäude des Schlosses ist Teil einer Periode, die durch architektonische und soziale Transformationen in Champagne-Ardenne gekennzeichnet ist. Zu dieser Zeit dienten Burgen oft als lokale Machtzentren, die Verteidigungs-, Wohn- und Verwaltungsfunktionen kombinieren. Das Vorhandensein eines Umschlags und struktureller Überreste schlägt eine räumliche Organisation vor, die typisch für die Festungen oder seigneurialen Residenzen der Zeit ist und die den Sicherheits- und Repräsentationsbedarf der regionalen Eliten widerspiegelt.
Verfügbare Daten zeigen, dass die Burg Gegenstand der Erhaltungsmaßnahmen im 20. Jahrhundert war, mit zwei separaten Inschriften unter dem Titel der historischen Denkmäler. Die erste, im Jahre 1927, betrifft einen Teil der Wand, während die zweite, 1983, einen breiteren Satz von Überresten geschützt. Diese Inschriften zeigen eine allmähliche Anerkennung des Erbgutwertes des Grundstücks, obwohl Informationen über seine präzise historische Nutzung oder Insassen in den befragten Quellen begrenzt bleiben.