Erstellung von geschnitzten Platten 1820-1840 (≈ 1830)
Dekore inspiriert von *Paul und Virginia*.
1ère moitié du XIXe siècle
Wiederaufbau und Erweiterung
Wiederaufbau und Erweiterung 1ère moitié du XIXe siècle (≈ 1865)
Rebuilt Haus, Garten seit dem 18. erhalten.
22 août 2003
Schutz der Platten
Schutz der Platten 22 août 2003 (≈ 2003)
Inventar der historischen Denkmäler.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Das verkleidete Wohnzimmer im Erdgeschoss und das verkleidete Zimmer auf dem Boden, mit ihrer Dekoration, in voller Höhe (Box AB 372): Beschriftung bis zum 22. August 2003
Kennzahlen
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Ursprung und Geschichte
Das Haus von Ligny-en-Barrois, renoviert und erweitert im frühen 19. Jahrhundert, behält bemerkenswerte architektonische Elemente. Der Garten, umgeben von einer Zaunwand, hat sich seit dem 18. Jahrhundert wenig entwickelt und bietet eine erhaltene Lage. Im Inneren stehen zwei Zimmer heraus: das Esszimmer im Erdgeschoss, geschmückt mit Verkleidung geschnitzt in einem troubadour Stil, mit Türen mit Hazes und einem vertieften Buffet flankiert von Begriffen. Die offen gearbeiteten Imposten der Archaturen in der Klammer verstärken diesen romantischen Stil inspiriert vom Mittelalter.
Im Obergeschoss verfügt das Schlafzimmer über eine außergewöhnliche Dekoration von 17 Paneelen, die in Verkleidung geschnitzt sind und Szenen von Bernardin de Saint-Pierres Roman Paul und Virginia illustrieren. Diese Dekorationen, aus den Jahren 1820-1840, passen in eine neo-gotische Einstellung, mit ogivalen Bögen Strukturierung der Wände. Die Inspiration könnte aus den Gravuren einer Ausgabe des Romans kommen, die den Geschmack der Ära für exotische und melancholische Erzählungen widerspiegelt. Diese beiden seit 2003 geschützten Stücke bezeugen die raffinierte Handwerkskunst und literarische Einflüsse des frühen 19. Jahrhunderts.
Das als historisches Denkmal eingestufte Haus befindet sich an 7 rue Notre-Dame, in einem Gebiet, dessen Lage als zufriedenstellend a priori gilt (Anm. 6/10). Nur das verkleidete Wohnzimmer im Erdgeschoss und das Schlafzimmer auf dem Boden, mit ihren Dekorationen in voller Höhe, wurde seit dem Dekret vom 22. August 2003 offiziell geschützt. Keine Informationen über den Zugang zur Öffentlichkeit oder ihre aktuelle Nutzung (Visiten, Mieten, Gästezimmer).