Schutz der Überreste 15 septembre 1955 (≈ 1955)
Inschrift durch Ministerialdekret als historisches Denkmal.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Archäologische Überreste: Inschriften (siehe E 30p, 41, 43): Inschrift durch Dekret vom 15. September 1955
Ursprung und Geschichte
Die archäologischen Überreste von Tarascon, speziell Inschriften, bilden ein geheimes historisches Denkmal. Diese Elemente, die sich im Bezirk Saint-Gabriel befanden, wurden am 15. September 1955 durch Ministerialerlass geschützt. Ihre genaue Lage wird durch den Cadtre angezeigt (Parks E 30p, 41, 43), aber ihre geographische Genauigkeit bleibt schlecht (Level 5/10 je nach Quellen).
Diese Überreste gehören zum Teil Privatbesitzer und zum Teil zur Gemeinde Tarascon. Der aktuelle Status und die Zugänglichkeit der Öffentlichkeit sind nicht in verfügbaren Quellen angegeben. Die Mérimée-Basis bezieht sie unter dem Code Insee 13108, in der Abteilung Bouches-du-Rhône, an der Provence-Alpes-Côte d'Azur Region befestigt.
Das Fehlen von Details ihrer genauen Herkunft oder Funktion begrenzt das Verständnis ihrer historischen Rolle. Ihr Rechtsschutz unterstreicht jedoch ihre Bedeutung für das Erbe. Die Inschriften stammen aus einer antiken oder mittelalterlichen Periode, typisch für archäologische Entdeckungen in der Provence, Region markiert durch aufeinanderfolgende Berufe (Roman, mittelalterlich, etc.).