Bau von Keller und Mühle XIIe siècle (≈ 1250)
Bauzeit des Denkmals.
15 avril 1970
Registrierung für historische Denkmäler
Registrierung für historische Denkmäler 15 avril 1970 (≈ 1970)
Schutz von Fassaden, Dächern und Mühle.
Aujourd'hui
Aujourd'hui
Aujourd'hui Aujourd'hui (≈ 2025)
Position de référence.
Kulturgüter
Fassaden und Dächer aller Gebäude (siehe E 679): Beschriftung durch Dekret vom 15. April 1970; Die Windmühle (Sache E 683): Inschrift bis zum 15. April 1970
Ursprung und Geschichte
Le Cellier aux Moines ist ein mittelalterliches Gebäude in Givry, im Departement Saône-et-Loire, in der Region Bourgogne-Franche-Comté. Dieser im 12. Jahrhundert erbaute Keller ist direkt an einer Windmühle befestigt und bildet ein bemerkenswertes architektonisches Ensemble. Seine seit dem 15. April 1970 als historische Denkmäler bezeichnete Inschrift schützt die Fassaden, die Dächer und die Mühle selbst und bezeugt von ihrer Bedeutung.
Der Keller und die Mühle veranschaulichen die wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Aktivitäten der Region im Mittelalter. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Keller hauptsächlich für die Lagerung von Kulturpflanzen und Lebensmitteln verwendet, während die Windmühlen für die Verarbeitung von Getreide zu Mehl verwendet wurden. Diese Infrastrukturen waren für das tägliche Leben der ländlichen Gemeinden von wesentlicher Bedeutung und spiegelten eine soziale Organisation wider, die sich auf Landwirtschaft und Handwerk konzentriert.
Die geschützten Elemente der Cellier aux Moines umfassen alle Fassaden und Dächer der Gebäude sowie die Windmühle, wie in der Registrierungsordnung von 1970 angegeben. Diese Klassifikation unterstreicht den historischen und architektonischen Wert des Ortes, während es seine Erhaltung für zukünftige Generationen ermöglicht. Heute bleibt das Denkmal ein greifbares Zeugnis des burgundischen mittelalterlichen Erbes, zugänglich für den Besuch und integriert in die lokale Landschaft.